"... Dieser heimtückische Angriff auf unsere Ländereien stellt einen klaren Bruch des Paktes von Graufalk dar. Da der Feind aber wusste, dass uns die Mittel fehlten, um seiner zahlenmäßigen Überlegenheit zu trotzen, und er zudem davon ausgehen durfte, dass uns nicht egoistischer Machtanspruch, sondern einzig das Wohl des Volkes von Herbergsbad am Herzen liegt, musste er nicht mit militärischen Aktionen unsererseits rechnen. ... Da die nun entstandene Situation aber nicht zu unserem Vorteil gereicht und auch unsere Wirtschaft unter der nairondischen Aggression leidet, haben wir nach reiflicher Überlegung dem Bündnisgesuch von Überkönig Xavener entsprochen und uns entschieden, dem Vereinigten Königreich von Ahlissa beizutreten. Im Gegenzug garantiert der Überkönig unsere Sicherheit und die aller Bürger von Herbergsbad. Zudem hat er uns Gebiete südlich der Harfe im Ausgleich zu den von Nairond geraubten Ländereien zugesprochen, die wir dringend benötigen, um unsere Lebenskraft zu erhalten. ..."
Bei dieser Gelegenheit beendete sie auch die - nur noch nominelle - Regentschaft des Oberbürgermeisters und setzte den Rat der Stadt als ihr Beratergremium ein (um ihm gleichzeitig die Kompetenz zu nehmen, über die Stadtverwaltung zu wachen!). Dass außerdem ein weiterer Prinz seinen Herrschaftssitz in Herbergsbad nahm und auch Karasins Herrschaftsanspruch auf alle Gebiete östlich der Harfe (inklusive Alfersfurt) auf diesen Prinzen übergingen, verschwieg Karasin dem Rat.Die neue Verfassung von HerbergsbadStadtoberhaupt ist Prälat Anarkin. Er ist für fünf Jahre von Fürst Valeran eingesetzt worden. Danach soll der Konvent einen neuen Prälaten aus seiner Mitte wählen.Der Prälat bildet zusammen mit den von ihm ernannten Ministern die Regierung der Stadt. Der Konvent von Herbergsbad bildet das Oberhaus. In ihm sind bestimmte Kirchen in Herbergsbad vertreten, die als besonders staatstragend gelten. Die Kirchen haben je nach Wichtigkeit unterschiedlich viele Sitze. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Kirchen durch den Stadtrat auf Lebenszeit gewählt. Der Konvent berät die Stadtregierung und bestimmt einmal alle fünf Jahre das Stadtoberhaupt aus seiner Mitte. Nach fünf Jahren muss ein neues Stadtoberhaupt gewählt werden, erst nach einer Pause von einer Amtsperiode, darf ein voriges Stadtoberhaupt wieder gewählt werden. Alle Gesetze, die Rechte und Besitztümer von Glaubensgemeinschaften betreffen, bedürfen der Zustimmung des Konvents. Die Mitglieder des Konvents werden auf Lebenszeit ernannt. Die Zilchus-Kirche stellt fünf Mitglieder, die Heironeous-Kirche vier, die Pelor-Kirche drei, die Pholtus-Kirche zwei, die Hextor-Kirche zwei, die Rao-Kirche eines, die Mayaheine-Kirche eines, die Ulaa-Kirche eines, die Garl Glittergold-Kirche eines und die Bahamut-Kirche eines. Der Stadtrat von Herbergsbad ist das gesetzgebende Unterhaus der Stadt. Er muss die Minister der Stadtregierung bestätigen, die ihm vom Prälaten vorgeschlagen werden. Er muss alle Gesetze beraten, die ihm von der Stadtregierung vorgelegt werden, und muss sie mit einfacher Mehrheit annehmen, damit sie Rechtsgültigkeit erlangen. Er darf bestimmen, welche Steuern festgesetzt werden und für was diese verwendet werden sollen. Er hat das Recht, dass der Prälat ihm zu jeder Zeit Rechenschaft über die Geschäfte der Stadtregierung ablegt. Der Stadtrat besteht aus 23 Bürgern, die auf fünf Jahre gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Bürger Herbergsbads, die sich für die Wahl registriert haben und die älter als 23 Jahre sind. Wählbar sind alle Bürger, die ja nach Volk, dem sie entstammen als erwachsen gelten. Die Wahlzeit entspricht der Amtszeit des Prälaten. |
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